Lehrbeauftragte leisten einen enormen Beitrag zur akademischen Lehre an deutschen Hochschulen. In vielen Fachbereichen sind sie nicht nur unterstützend tätig, sondern tragen die Lehre – oft unter Bedingungen, die jeder Form von sozialer Absicherung widersprechen. Ihre Verträge sind befristet, ihre Bezahlung niedrig, ihre Rechte begrenzt – und ihre Arbeit dennoch unverzichtbar.
Diese Realität betrifft nicht nur einzelne Standorte, sondern ist ein strukturelles Problem, das sich durch das gesamte deutsche Hochschulsystem zieht.
Lehrbeauftragte unterrichten an Hochschulen und Bildungseinrichtungen – oft auf demselben fachlichen Niveau wie festangestellte Dozent:innen. Der Unterschied liegt jedoch in ihrer rechtlichen und sozialen Stellung: Lehrbeauftragte haben keine feste Anstellung, sondern erhalten für jedes Semester einzelne, befristete Lehraufträge. Sie bekommen kein regelmäßiges Gehalt, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keine Sozialversicherungsbeiträge, keinen Urlaub und in der Regel keine Mitspracherechte in Gremien. Im Gegensatz dazu sind festangestellte Lehrkräfte tariflich abgesichert, sozialversichert und institutionell eingebunden. Lehrbeauftragte tragen also oft die gleiche Verantwortung – aber unter deutlich unsichereren Bedingungen.
Die Lehrbeauftragtenvertretung der Hochschule für Musik und Theater Rostock (HMT) hat ein Positionspapier veröffentlicht, das exemplarisch für die Lage an vielen Hochschulen in Deutschland steht.
Mehr als 60 % der Lehre an der HMT wird durch Lehraufträge abgedeckt – in einigen Fächern sogar ausschließlich. Dennoch bleibt die Situation prekär: Unsichere Vertragsbedingungen, fehlende soziale Absicherung und unzureichende Honorare gefährden langfristig die Qualität und Attraktivität der Lehre.
Die Unsicherheiten wurden durch das sogenannte Herrenberg-Urteil sowie die Übergangsregelung nach § 127 SGB IV weiter verschärft. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen führen zu einem Graubereich zwischen selbstständiger und angestellter Tätigkeit, wodurch langfristige Planung und berufliche Sicherheit für Lehrbeauftragte massiv erschwert werden. In einem bekannten Fall wurde einem Lehrbeauftragten nach Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens der Lehrauftrag nicht verlängert – viele haben Angst, ihre Rechte überhaupt einzufordern.
Der Unterschied zwischen Lehrbeauftragten und Festangestellten in den Bildungsinstitutionen ist,📍 Ort: Alter Garten, Schwerin (vor dem Mecklenburgischen Staatstheater, gegenüber dem Landtag)
🕛 Zeit: Samstag, 12. April 2025, 12:00–13:00 Uhr
🎯 Thema: „Für faire Arbeitsbedingungen für Lehrbeauftragte!“
Wir rufen alle Lehrbeauftragten, Studierenden, Kolleg:innen aus Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft auf: Kommt zur Demo, bringt eure Stimme mit – und macht sichtbar, was zu lange ignoriert wurde.
Wir freuen uns über jede:n Einzelne:n von euch – egal ob aus der Musik, den Geistes-, Natur-, Sozial- oder Technikwissenschaften.
Kommt zahlreich – bringt Kolleg:innen, Transparente, Fragen, Forderungen und eure Stimmen mit.
Lasst uns gemeinsam laut werden für eine gerechtere Hochschullandschaft.
Denn nur, wenn wir zusammenstehen, wird man uns hören.
Lehrbeauftragte sind nicht nur Fachkräfte, sondern bilden die nächste Generation von Künstler:innen, Wissenschaftler:innen, Pädagog:innen und Gestalter:innen aus. Die Missachtung ihrer Arbeitsbedingungen ist nicht nur ungerecht – sie gefährdet die Qualität der gesamten Hochschulbildung.
Wir setzen uns ein für ein Hochschulsystem, das nicht auf Selbstausbeutung basiert – sondern auf fairen Bedingungen, sozialer Absicherung und echter Anerkennung.
📢 Unterstützt uns. Teilt unsere Inhalte. Kommt zur Demo.
Denn ohne Lehrbeauftragte kein Studium – und ohne faire Bedingungen keine Zukunft.